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Firma Peter + Thomas Graßl GbR Sättel und Zubehör
82418 Murnau, Ramsach3, Tel. 08841/5330, Fax. 08841/90170
Sparkasse Murnau a. Staffelsee, BLZ: 70351030 Konto: 871269
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Es ist gesetzlich vorgeschrieben
und für seriöse Anbieter auch eine selbstverständliche Pflicht, dass
ein Lieferant von Waren dem Besteller seine Allgemeine Geschäftsbedingungen
bekannt gibt. Diese regeln das Zustandekommen und die Abwicklung eines
Vertrags zwischen Firma Graßl und Ihnen als Kunden sowie die Pflichten
beider Parteien.
§
1 Gegenstand
Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der
Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge der Firma Firma Peter +
Thomas Graßl GbR - im Folgenden „Firma Graßl“ genannt - mit dem
Besteller, die online oder auf sonstigem Wege geschlossen werden. Es
gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Graßl in
der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
§
2 Zustandekommen des Kaufvertrags
Die Angebote der Firma Graßl sind unverbindlich. Mit dem Anklicken eines
Bestell-Buttons erklärt der Besteller verbindlich gegenüber der Firma
Graßl, den Inhalt des von ihm zusammengestellten Warenkorbes erwerben zu
wollen. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung der Firma Graßl nach
Absenden der Bestellung zustande. Diese Bestätigung geht dem Besteller
nach Anklicken des Bestell-Buttons per E-Mail oder auf sonstigem Wege zu.
Mit ihr ist der Vertrag zustande gekommen.
§
3 Informationspflicht
Der Besteller ist bei der Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße
Angaben zu machen. Unterlässt er diese Information oder gibt er von
vornherein falsche Daten, insbesondere eine falsche E-Mail-Adresse an, so
kann die Firma Graßl vom Vertrag zurücktreten, soweit dieser zustande
gekommen ist.
§
4 Preise und Zahlungsbedingungen
Für die Lieferung bestellter Waren gelten die jeweils zugrundeliegenden
Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung, die
auf der Website der Firma Graßl veröffentlicht sind. Die Preise
verstehen sich jeweils zuzüglich Versandkosten, soweit keine anderen
schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden sind. Die in Rechnung
gestellten Beträge sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar, soweit
nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungseingang auf dem Konto der Firma
Graßl ist eine Zahlung als erfolgt anzusehen. Ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht
steht dem Käufer lediglich dann zu, wenn und soweit sich sein
Gegenanspruch aus dem selben Vertragsverhältnis ergibt. Eine seitens des
Käufers erklärte Aufrechnung ist ausgeschlossen, wenn nicht die
Gegenansprüche des Käufers rechtskräftig festgestellt oder von der
Firma Graßl anerkannt worden sind.
§
5 Lieferfrist
Die Laufzeit der Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
Die Lieferfrist wird erst dann in Lauf gesetzt, wenn seitens des Käufers
sämtliche Angaben vorliegen, die notwendig sind, damit die Bestellung
ausgeführt werden kann. Die Firma Graßl haftet nicht für Lieferverzögerungen,
die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen verursacht werden. Im
konkreten Falle werden derartige Hindernisse dem Käufer so schnell wie möglich
mitgeteilt.
Sollte die Firma Graßl mit der Lieferung einer bestellten Ware in Verzug
geraten, so begrenzt sich die Schadensersatzpflicht im Falle der leichten
Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50 % des vorhersehbaren Schadens. Darüber
hinausgehende Schadensersatzansprüche kommen nur dann in Betracht, wenn
und soweit der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
§
6 Versand, Lieferung und Gefahrenübergang
Versandart, Versandweg sowie Dritte, die mit dem Versand betraut sind, können
durch die Firma Graßl bestimmt werden. Sobald die Sendung mit der
bestellten Ware vom Spediteur oder Transporteur wie Post, DHL etc. an den
Käufer übergeben wurde, geht die Gefahr auf den Besteller über. Der Käufer
hat die offensichtlichen wie auch eventuelle festgestellte Transportschäden
unverzüglich zu rügen und dem Verkäufer mitzuteilen, um die Ansprüche
gegenüber dem Verkäufer geltend machen zu können.
Die Firma Graßl behält sich vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit der
vertragsgemäßen Leistung eine in Qualität und Preis gleichwertige
Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen. Ist eine Erbringung
einer preislich und qualitativ gleichwertigen Leistung nicht möglich, so
kann die Firma Graßl sich vom Vertrag lösen und muß die versprochene
Leistung nicht erbringen. Die Firma Graßl verpflichtet sich in diesem
Falle, den Besteller unverzüglich zu informieren und eine gegebenenfalls
bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers unverzüglich zurückzuerstatten.
Dies gilt nur, wenn die Firma Graßl die Nichtverfügbarkeit der
versprochenen Ware oder Dienstleistung nicht zu vertreten und die
Lieferung oder Leistungserbringung nicht gegenüber dem Besteller
garantiert hat.
§
7 Widerrufsrecht des Käufers
Der Kunde hat das Recht, den Vertrag entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen zu widerrufen. Ein uneingeschränktes Rückgaberecht i.S.v.
§ 361 b BGB wird nicht vereinbart.
Im Falle der Ausübung des Widerrufs trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung,
es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware
entspricht. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware innerhalb von einer
Woche nach Ausübung des Widerrufsrechts zurückzusenden, wenn der
Widerruf nicht bereits durch Rücksendung ausgeübt wurde. Bereits
gelieferte Ware ist originalverpackt und unbenutzt an den Verkäufer zurückzusenden.
Der Kaufgegenstand muss vor der Rücksendung gut verpackt und mit dem
Hinweis versehen werden, dass von dem Rückgaberecht Gebrauch gemacht
werden soll.
Die Bestimmungen des § 7 gelten
ausschliesslich für Waren der Firma Grassl, die nicht nach Mass gefertigt
werden.
§ 8
Keine Rückgabe für Sättel
Die Firma Graßl fertigt
ausschließlich Mass-Sättel nach den individuellen Massen eines Pferdes
und den Vorgaben des Bestellers. Eine Rückgabe von nach Mass gefertigten
Sätteln wird daher ausgeschlossen.
§
9 Eigentumsvorbehalt
Die Firma Graßl bleibt Eigentümerin der Kaufsache, bis sämtliche
Forderungen aus der erfolgten Lieferung, einschließlich Nebenforderungen,
erfüllt sind. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist die Firma
Graßl berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. Die Rücknahme bzw.
Pfändung der Kaufgegenstände bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag.
§
10 Gewährleistung
Die Gewährleistung folgt den gesetzlichen Bestimmungen mit Maßgabe der
nachfolgenden Regelungen.
Die Firma Graßl gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Fristen ab
Bei unsachgemäßer Anwendung oder ungeeigneter Verwendung der Kaufsache wird seitens der Firma Graßl für daraus resultierende Mängel und/oder Schäden keine Gewähr übernommen. Dazu gehört auch die Nichtbeachtung von Anwendungs-/Gebrauchshinweisen oder fehlerhafter und/oder nachlässiger Behandlung. Keine Haftung wird insbesondere für alle Fälle von Reitunfällen und -stürzen, bei denen gelieferte Gegenstände wie Sättel oder Zaumzeug sichtbar oder nicht sichtbar beschädigt werden, sowie höherer Gewalt wie Brand, Blitzschlag, Explosionen etc. übernommen. Der Besteller ist verpflichtet, die erhaltene Ware sofort auf offensichtliche Fehler und insbesondere die Passform zu prüfen.
Die Passform kann nur für den Zeitpunkt der Auslieferung gewährleistet werden, da sich die Sattellage des Pferdes durch vielerlei Einflüsse (Training, Fütterung, Krankheit etc.) sehr schnell und nachhaltig verändern kann. Stellt er offensichtliche Fehler oder mangelnde Passform fest, so hat er das unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen der Firma Graßl schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er das, so kann er gegenüber der Firma Graßl keine Gewährleistungsansprüche wegen dieser Fehler nach dem Ablauf dieser Frist mehr geltend machen.
Liegt an der Kaufsache ein Mangel vor, ist die Firma Graßl nach ihrer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zu Ersatzleistungen berechtigt. Eine Haftung von Mangelfolgeschäden, gleich welcher Art, ist jedoch ausgeschlossen, soweit der Eintritt eines solchen Schadens nicht auf vorsätzlicher oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Sollte eine Ersatzlieferung nicht möglich sein, schlägt diese oder eine vorgenommene Mängelbeseitigung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen..
§
11 Haftung
Die Firma Graßl haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer
Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten uneingeschränkt.
Die Firma Graßl haftet für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine für
das Erreichen des Vertragszieles und die Erfüllung des Vertragszweckes
wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde (Kardinalpflicht).
Eine Zusicherung von Eigenschaften für Waren oder Dienstleistungen
besteht nicht. Die Beschreibung der Waren im Rahmen des Online-Angebots
stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
Weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund sie
hergeleitet werden - sind ausgeschlossen, soweit keine abweichenden
Vereinbarungen bestehen. Insbesondere ist eine Haftung für entgangenen
Gewinn oder für anderweitige Vermögensschäden des Käufers
ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, sofern der
verursachte Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten beruht. Die vorstehenden Regelungen gelten
auch für Erfüllungsgehilfen der Firma Graßl.
§
12 Datenschutz
Die Firma Graßl erhebt vom Besteller ohne dessen Zustimmung nur die
Daten, die für die Ausführung der Bestellung und die Vertragsabwicklung
notwendig sind. Sie verwendet die vom Besteller zur Verfügung gestellten
Daten nur zu den Zwecken, in die der Besteller eingewilligt hat. Die
Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzes werden gewährleistet.
Ansonsten gelten die Datenschutzregelungen der Firma Graßl.
§
13 Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten sowie mit juristischen Personen des Öffentlichen
Rechts gilt als Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten, die sich aus
diesem Vertrag ergeben, der Ort Murnau. Daneben ist die Firma Graßl auch
berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
Sollte eine der Bestimmungen des Liefervertrages oder der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit
der Bestimmungen im übrigen davon unberührt. Die Vertragsparteien
verpflichten sich dann, eine der unwirksamen Regelung nahekommende und
wirtschaftlich sinnvolle Ersatzregelung zu treffen. Es gilt Deutsches
Recht.
Stand August 2006
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